KI-Recht & AI-Compliance in München

EU AI Act, KI-Governance und Haftungsfragen für Tech- und Forschungsstandort München

Rechtsanwalt für KI-Recht und AI-Compliance in München

Aktuelle Urteile aus München und Umgebung (Stand 2026)

Künstliche Intelligenz
Urheberrecht
Urheberrechtsverletzung durch Memorisierung von Werken in KI-Sprachmodellen (LG München I)

Sachverhalt: Eine Verwertungsgesellschaft klagte vor dem Landgericht München I gegen die Betreiber eines bekannten generativen KI-Sprachmodells mit Unternehmenssitzen in Irland und den USA. Das System wurde unter anderem mit urheberrechtlich geschützten deutschen Liedtexten trainiert. Auf einfache Nutzeranfragen (Prompts) hin gab der auch in Deutschland abrufbare Chatbot diese Liedtexte wortwörtlich oder in leicht abgewandelter Form aus. Das KI-Modell fungierte hierbei wie ein fotografisches Gedächtnis, das die antrainierten und geschützten Werke unlizenziert reproduzierte.

Wesentliche Normen:

  • § 16 UrhG (Vervielfältigungsrecht)
  • § 19a UrhG (Recht der öffentlichen Zugänglichmachung)
  • § 44b UrhG (Text und Data Mining)
  • Art. 4 DSM-RL

Entscheidung: Das Landgericht München I bejahte eine klare Urheberrechtsverletzung. Die Fixierung der Liedtexte in den Parametern des Modells (Memorisierung) stellte eine unzulässige Vervielfältigung dar. Das Gericht entschied, dass diese Speicherung nicht von der gesetzlichen Schranke für Text und Data Mining gedeckt war, da der Trainingsprozess über eine privilegierte bloße Muster- und Informationsanalyse weit hinausging. Ferner wertete das Gericht die Ausgaben (Outputs) des Chatbots als rechtswidrige öffentliche Zugänglichmachung. Die Betreiber übten die vollständige Tatherrschaft über den Generierungsprozess aus und hafteten folglich als unmittelbare Täter.

Fazit & Praxis-Empfehlung: Dieses Urteil zerstört die bequeme Illusion der Branche, dass jegliches KI-Training pauschal durch Data-Mining-Schranken rechtlich abgesichert ist. Sobald ein KI-Modell urheberrechtlich geschützte Werke memorisiert und als Output ausgeben kann, drohen massive Haftungsrisiken. Geschäftsführer und Inhouse-Juristen von KI-Entwicklern müssen umgehend proaktive Maßnahmen ergreifen: Trainingsdatenkorpora sind rigoros zu filtern (Deduplizierung), Opt-out-Erklärungen müssen respektiert werden und für geschützte Kerninhalte müssen zwingend Lizenzen eingeholt werden, um existenzbedrohende Unterlassungsverfügungen zu vermeiden.

LG München I · Urteil · 11.11.2025 · 42 O 14139/24

Künstliche Intelligenz
Prüfungsrecht
Ausschluss vom Masterstudium wegen KI-generiertem Essay (VG München)

Sachverhalt: Ein Studienbewerber versuchte, sich für das Wintersemester 2023/24 in einen Masterstudiengang an der Technischen Universität München (TUM) in München einzuklagen. Für das obligatorische Eignungsverfahren reichte er ein englischsprachiges Essay ein. Die Universität schloss ihn vom laufenden Bewerbungsverfahren aus, da der dringende Verdacht bestand, das Essay sei mithilfe künstlicher Intelligenz (ChatGPT) verfasst worden. Eine Plagiatssoftware und zwei erfahrene Prüfer kamen zu dem Ergebnis, dass die extreme Inhaltsdichte, Fehlerfreiheit und Strukturierung nicht der typischen Leistung eines Bachelorabsolventen entsprachen. Der makellose Text wirkte wie ein rhetorischer Maßanzug, der so gar nicht zur bisherigen Kragenweite des Bewerbers passte, da sich der Text auch massiv von einem wesentlich schwächeren Essay unterschied, das er noch im Vorjahr an gleicher Stelle eingereicht hatte.

Wesentliche Normen:

  • Art. 90 Abs. 1 Satz 2 BayHIG
  • § 123 VwGO
  • FPSO (Fachprüfungs- und Studienordnung der TUM)

Entscheidung: Das Verwaltungsgericht München wies den Eilantrag ab. Das Gericht urteilte, dass der Beweis des ersten Anscheins für einen Täuschungsversuch erbracht war. Die spezifischen Auffälligkeiten des Textes korrespondierten exakt mit den bekannten Stärken generativer KI-Modelle. Da der Bewerber keine plausiblen tatsächlichen Umstände aufzeigte, die diesen außergewöhnlichen Leistungssprung hätten erklären können, ging das Gericht von der Nutzung unerlaubter Hilfe aus. Die heimliche Vorlage eines KI-generierten Textes begründete eine erhebliche Verletzung der Regeln guter wissenschaftlicher Praxis und rechtfertigte den sofortigen Ausschluss vom Bewerbungsverfahren.

Fazit & Praxis-Empfehlung: Diese Entscheidung statuiert ein wichtiges Exempel für den rechtlichen Umgang mit unmarkiertem KI-Einsatz. Wenn die Eigenständigkeit einer Leistung vertraglich oder gesetzlich geschuldet ist, wird die heimliche KI-Nutzung zunehmend als handfeste Täuschung gewertet. Unternehmer und Geschäftsführer der Digitalwirtschaft sollten zwingend klare, interne Richtlinien (AI Policies) implementieren, die den Einsatz von Tools wie ChatGPT bei der Erstellung von Code, Konzepten oder geschäftlichen Dokumenten verbindlich regeln. Insbesondere HR-Abteilungen müssen sensibilisiert werden, eingereichte Arbeitsproben kritisch zu prüfen, um die tatsächlichen Kompetenzen potenzieller Mitarbeiter unverfälscht beurteilen zu können.

VG München · Beschluss · 28.11.2023 · M 3 E 23.4371

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