Facts: Ein Studienbewerber versuchte, sich für das Wintersemester 2023/24 in einen Masterstudiengang an der Technischen Universität München (TUM) in München einzuklagen. Für das obligatorische Eignungsverfahren reichte er ein englischsprachiges Essay ein. Die Universität schloss ihn vom laufenden Bewerbungsverfahren aus, da der dringende Verdacht bestand, das Essay sei mithilfe künstlicher Intelligenz (ChatGPT) verfasst worden. Eine Plagiatssoftware und zwei erfahrene Prüfer kamen zu dem Ergebnis, dass die extreme Inhaltsdichte, Fehlerfreiheit und Strukturierung nicht der typischen Leistung eines Bachelorabsolventen entsprachen. Der makellose Text wirkte wie ein rhetorischer Maßanzug, der so gar nicht zur bisherigen Kragenweite des Bewerbers passte, da sich der Text auch massiv von einem wesentlich schwächeren Essay unterschied, das er noch im Vorjahr an gleicher Stelle eingereicht hatte.
Key provisions:
- Art. 90 Abs. 1 Satz 2 BayHIG
- § 123 VwGO
- FPSO (Fachprüfungs- und Studienordnung der TUM)
Decision: Das Verwaltungsgericht München wies den Eilantrag ab. Das Gericht urteilte, dass der Beweis des ersten Anscheins für einen Täuschungsversuch erbracht war. Die spezifischen Auffälligkeiten des Textes korrespondierten exakt mit den bekannten Stärken generativer KI-Modelle. Da der Bewerber keine plausiblen tatsächlichen Umstände aufzeigte, die diesen außergewöhnlichen Leistungssprung hätten erklären können, ging das Gericht von der Nutzung unerlaubter Hilfe aus. Die heimliche Vorlage eines KI-generierten Textes begründete eine erhebliche Verletzung der Regeln guter wissenschaftlicher Praxis und rechtfertigte den sofortigen Ausschluss vom Bewerbungsverfahren.
Conclusion & practical takeaway: Diese Entscheidung statuiert ein wichtiges Exempel für den rechtlichen Umgang mit unmarkiertem KI-Einsatz. Wenn die Eigenständigkeit einer Leistung vertraglich oder gesetzlich geschuldet ist, wird die heimliche KI-Nutzung zunehmend als handfeste Täuschung gewertet. Unternehmer und Geschäftsführer der Digitalwirtschaft sollten zwingend klare, interne Richtlinien (AI Policies) implementieren, die den Einsatz von Tools wie ChatGPT bei der Erstellung von Code, Konzepten oder geschäftlichen Dokumenten verbindlich regeln. Insbesondere HR-Abteilungen müssen sensibilisiert werden, eingereichte Arbeitsproben kritisch zu prüfen, um die tatsächlichen Kompetenzen potenzieller Mitarbeiter unverfälscht beurteilen zu können.