15. Juli 2026
EuG bestätigt: Marke „OPENAI“ ist beschreibend – Eintragung für Software und KI-Dienste abgelehnt
Das EuG bestätigt die teilweise Zurückweisung der EU-Wortmarke „OPENAI“ – das Zeichen ist für Software, Cloud-Computing und KI-Dienste beschreibend (Art. 7 Abs. 1 lit. c UMV).
Dr. Valentin Zipfel
