IT-Recht & Digitale Geschäftsmodelle in Köln

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Aktuelle Urteile aus Köln und Umgebung (Stand 2026)

Legal Tech
Rechtsdienstleistung
Zulässigkeit von Legal Tech: BGH erlaubt automatisierte Vertragsgeneratoren (BGH)

Sachverhalt: Die Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk H. verklagte einen Fachverlag auf Unterlassung. Der Verlag bot unter dem Namen „smartlaw“ einen digitalen Rechtsdokumentengenerator an, mit dem Kunden durch die Beantwortung standardisierter Fragen automatisierte Vertragsentwürfe generieren konnten. Die Klägerin bewertete dies als unzulässige außergerichtliche Rechtsdienstleistung und setzte sich in der ersten Instanz vor dem LG Köln zunächst durch, ehe das OLG Köln die Klage abwies.

Wesentliche Normen:

  • § 2 Abs. 1 RDG
  • § 3 RDG
  • § 3a UWG

Entscheidung: Der BGH urteilte abschließend, dass das rein softwarebasierte Generieren von Verträgen keine Rechtsdienstleistung darstellt. Der Anbieter werde nicht in einer konkreten fremden Angelegenheit tätig. Das System ordne lediglich abstrakte Nutzereingaben vorformulierten Textbausteinen zu, ohne den Sachverhalt individuell juristisch zu subsumieren. Für die Nutzer sei klar erkennbar, dass das Programm lediglich als digitaler Baukasten fungiere und keine spezifische anwaltliche Prüfung ersetze.

Fazit & Praxis-Empfehlung: Unternehmer und Entwickler der Digitalwirtschaft erhalten durch dieses Urteil wertvolle Rechtssicherheit. Sie können skalierbare Legal-Tech-Tools und Self-Service-Generatoren rechtssicher am Markt positionieren, solange eine echte juristische Einzelfallprüfung unterbleibt. Achten Sie bei der Ausgestaltung jedoch peinlich genau darauf, Ihre Marketingaussagen klar von der klassischen Anwaltsberatung abzugrenzen, um wettbewerbsrechtliche Risiken und Abmahnungen zu vermeiden.

BGH · Urteil · 9.9.2021 · I ZR 113/20

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