AI法とAIコンプライアンス

AI法弁護士—AI法、AIガバナンス、AIコンプライアンス
人工知能の適法な利用、EU AI法その他の要件の実装、AIガバナンス体制の構築について包括的に助言します。

AI法・AIコンプライアンス分野のソリューション

AIガバナンスとAI法コンプライアンス

効果的なAIガバナンスはAI法を超え、データ保護・著作権・営業秘密・業界要件を統合する必要があります。

実装プロジェクト、AIポリシー、リスク登録、研修まで包括的に支援します。

AI契約作成

AIシステムの調達・開発・統合では従来の契約類型では不十分な場合があります。

モデル性能の保証、誤った出力の責任—明確なAI契約を設計します。

学習データと知的財産

モデル学習は著作権・データ保護・営業秘密の交差点に問題を生みます。

学習データコンプライアンス、出力のIP、自社データ保護について助言します。

AIと労働法

企業でのAI利用は共同決定権、雇用者データ、HR分野の高リスク分類など労働法に直結します。

就業規則・協定の作成とGDPRに沿ったHRプロセス導入を支援します。

規制産業におけるAI

金融・医療・公共部門ではAI法を超える業界要件があります。

システム分類、適合性評価、業界向けガバナンス構築を支援します。

Referenzen

公共調達機関のAIソリューション調達に関するアドバイス
公共部門における AI ソリューション調達の契約設計・交渉。責任、データ保護、AI 法コンプライアンスに重点を置きます。

公共部門

調達・AI契約の法的確保
地域協同組合銀行のAIガバナンス導入支援
全行 AI ポリシーの起草、導入済み AI アプリケーションの AI 法禁止規定に基づく審査・評価。

ガバナンスパッケージ

AIポリシー・禁止規定審査

最新判例(更新日: 2026/7/15)

以下の判例要約はドイツ語の原文です。いずれもドイツの裁判所・当局の決定に関するものです。略称の例:BGH=ドイツ連邦最高裁判所、BPatG=ドイツ連邦特許裁判所、DPMA=ドイツ特許商標庁、LG=地方裁判所、OLG=高等地方裁判所、AG=初級裁判所。見出しと引用行では可能な限り正式名称を併記しています。

商標法
EU商標
EU一般裁判所:「OPENAI」商標は記述的—ソフトウェア・AIサービスの登録拒否を確認 (EuG (欧州連合一般裁判所) (欧州連合一般裁判所))

ドイツ語要約 · ドイツ法 · ドイツの裁判所

事案: OpenAI, Inc. meldete am 15. Juni 2023 beim EUIPO die Wortmarke „OPENAI“ als Unionsmarke an – unter anderem für Software, Entwicklungstools und Cloud-Dienste (Klassen 9, 42, 45). Der Prüfer wies die Anmeldung am 5. Dezember 2024 teilweise zurück, die Beschwerdekammer bestätigte dies am 10. Juni 2025 (R 190/2025-5). OpenAI klagte vor dem EuG (欧州連合一般裁判所).

主要な規範(ドイツ法):

  • Art. 7 Abs. 1 lit. b) UMV (absolute Schutzhindernisse)
  • Art. 7 Abs. 1 lit. c) UMV (beschreibende Zeichen)
  • Art. 7 Abs. 3 UMV (Verkehrsdurchsetzung)
  • Verordnung (EU) 2017/1001 (Unionsmarkenverordnung)

判断: Das EuG (欧州連合一般裁判所) bestätigte die teilweise Zurückweisung. Das relevante englischsprachige Publikum erkennt die Bestandteile „open“ und „AI“ im Zeichen unmittelbar – auch ohne Leerzeichen. Im Kontext von IT-Produkten wird „open“ als „frei zugänglich“ oder „nicht beschränkt“ verstanden; „AI“ ist die allgemein bekannte Abkürzung für „artificial intelligence“. Die Zusammensetzung folgt englischen Grammatikregeln (Adjektiv vor Substantiv) und enthält kein syntaktisch ungewöhnliches Element. OpenAIs Argument, das Zeichen sei ein bedeutungsloser Neologismus, wies das Gericht zurück: Das Fehlen eines Leerzeichens begründe keinen schöpferischen Charakter. Es sei auch unerheblich, dass „open AI“ nicht im Wörterbuch stehe – eine beschreibende Marke muss nicht in der Alltagssprache gebräuchlich sein (Rn. 38, 39). Alle beanspruchten Waren und Dienstleistungen – von Software über Cloud-Computing bis hin zu Identitätsprüfungsdiensten – könnten auf frei zugänglicher KI basieren; die Beschwerdekammer durfte daher eine Gesamtbegründung verwenden (Rn. 48, 49). Die Markenbekanntheit half nicht: Art. 7 Abs. 1 lit. c UMV betrifft nur die intrinsischen Eigenschaften eines Zeichens; die tatsächliche Benutzung kann erst im Rahmen der Verkehrsdurchsetzung (Art. 7 Abs. 3 UMV) berücksichtigt werden (Rn. 60). Auch Eintragungen in über 30 Drittstaaten binden das EUIPO nicht – das EU-Markensystem ist ein autonomes Rechtssystem (Rn. 69).

結論と実務上の示唆: Die Entscheidung bestätigt die strenge Linie des EuG (欧州連合一般裁判所) bei beschreibenden Zeichen im Technologiebereich. Wer Markennamen aus gängigen Begriffen wie „open“, „smart“, „digital“ oder „AI“ zusammensetzt, muss mit einer Zurückweisung rechnen – selbst bei erheblicher Marktbekanntheit. Unternehmen der KI-Branche sollten daher frühzeitig prüfen, ob ihre Markenanmeldungen originär unterscheidungskräftig sind, oder hilfsweise den Nachweis der Verkehrsdurchsetzung vorbereiten. Die Beschwerdekammer hat angekündigt, dass nach Rechtskraft das Verfahren zur Prüfung der Verkehrsdurchsetzung (Art. 7 Abs. 3 UMV) fortgesetzt wird – angesichts der weltweiten Bekanntheit der Marke durchaus aussichtsreich.

EuG (欧州連合一般裁判所) (欧州連合一般裁判所), 判決(2026/7/15 (T-555/25) - 前審: EUIPO, Beschwerdekammer, EUIPO, Prüfer

Künstliche Intelligenz
Patentrecht
BGH (ドイツ連邦最高裁判所) verneint Erfindereigenschaft für KI-System DABUS (BGH (ドイツ連邦最高裁判所) (ドイツ連邦最高裁判所))

ドイツ語要約 · ドイツ法 · ドイツの裁判所

事案: Ein Anmelder reichte beim Deutschen Patent- und Markenamt in München eine Patentanmeldung ein und benannte das KI-System DABUS als alleinigen Erfinder. Das Amt wies die Anmeldung zurück. Das ドイツ連邦特許裁判所 in München gestattete anschließend hilfsweise die Benennung des Anmelders als Erfinder, ergänzt um den formularmäßigen Zusatz, er habe die KI zur Generierung der Erfindung veranlasst. Beide Parteien zogen hiergegen vor den ドイツ連邦最高裁判所 in Karlsruhe.

主要な規範(ドイツ法):

  • § 37 Abs. 1 ドイツ特許法(PatG)
  • § 6 ドイツ特許法(PatG)
  • § 42 ドイツ特許法(PatG)

判断: Der ドイツ連邦最高裁判所 entschied, dass ausschließlich natürliche Personen als Erfinder benannt werden durften. Ein maschinelles System besaß keine Erfindereigenschaft. Der Einsatz einer KI stand einer Patentierung jedoch nicht entgegen, solange der maßgeblich beteiligte Mensch benannt wurde. Ein zusätzlicher Hinweis auf dem amtlichen Formular, dass die KI zur Erfindung veranlasst wurde, war rechtlich unerheblich, führte aber nicht zur formellen Zurückweisung der gesamten Anmeldung.

結論と実務上の示唆: Diese Entscheidung zieht eine klare rechtliche Leitplanke für den Umgang mit KI-generierten Innovationen. Unternehmen der Digitalbranche müssen zwingend natürliche Personen als Erfinder benennen, auch wenn eine KI die maßgebliche technische Lehre geliefert hat. Es ist dringend zu empfehlen, die internen Prozesse für Erfindungsmeldungen anzupassen, um den menschlichen Input (z. B. Problemdefinition, Datentraining, Prompting) präzise zu dokumentieren und formale Schutzrechtsverluste zu vermeiden.

BGH (ドイツ連邦最高裁判所) (ドイツ連邦最高裁判所), 決定(2024/6/11 (X ZB 5/22) - 前審: ドイツ連邦特許裁判所, 11 W (pat) 5/21

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