E-commerce & digital distribution law in Frankfurt am Main

Online Commerce, Marketplaces and Digital Sales Channels in the Rhine-Main Region

Attorney for E-commerce & digital distribution law in Frankfurt am Main

Recent judgments from Frankfurt am Main and the region (As of 2026)

These case summaries are provided in German. They concern German courts and authorities only. Common abbreviations: BGH — Federal Court of Justice of Germany; BPatG — Federal Patent Court; DPMA — German Patent and Trade Mark Office; LG — Regional Court; OLG — Higher Regional Court; AG — Local Court. Expanded names appear in headings and citations below.

Dark Patterns
E-Health
Unzulässige Patientenlenkung: Dark Patterns im Checkout-Prozess von E-Health-Plattformen (OLG (Higher Regional Court (Germany)) Frankfurt)

Facts: Die Antragstellerin betrieb eine telemedizinische Plattform. Der Antragsgegner führte eine Apotheke in Stadt1 und versendete medizinisches Cannabis. Eine in Stadt2 ansässige britische Gesellschaft betrieb für den deutschen Markt die Telemedizin-Plattform 'Q'. Dort konnten Patienten ärztliche Rezepte anfordern. Die Plattform bot vordergründig die Wahl zwischen einem 'Premium-Service', bei dem die Plattform die Rezepte automatisch an Kooperationsapotheken wie die des Antragsgegners zur Ausführung weiterleitete, und einem Standard-Service zur freien Apothekenwahl. Der Bestellprozess war jedoch so aufgebaut, dass der Premium-Service durchgehend voreingestellt, optisch priorisiert und als einzige Option rabattiert wurde.

Key provisions:

  • § 11 Abs. 1 ApoG
  • § 8 Abs. 3 Nr. 1 UWG
  • § 8 Abs. 3 Nr. 3a UWG

Decision: Das Gericht entschied, dass die konkrete Ausgestaltung der Nutzeroberfläche gegen das Zuweisungsverbot verstieß. Obwohl theoretisch eine alternative Bestelloption existierte, wurde die gesetzliche Apothekenwahlfreiheit durch das manipulative Design der Plattform faktisch ausgehebelt. Der Antragsgegner haftete durch seine vertragliche Einbindung in dieses Zuweisungsmodell als Täter für den Wettbewerbsverstoß.

Conclusion & practical takeaway: Plattformbetreiber im regulierten Gesundheitsmarkt dürfen Nutzer nicht durch gezielte Dark Patterns auf dem digitalen Silbertablett zu eigenen Kooperationspartnern leiten. Prüfen Sie als Inhouse-Jurist oder Geschäftsführer zwingend die User Journey und das UX-Design Ihrer Plattform auf unzulässige Lenkungseffekte oder verschleierte Voreinstellungen. Die Checkout-Prozesse müssen transparent und diskriminierungsfrei gestaltet sein, andernfalls drohen empfindliche Ordnungsgelder und Abmahnungen durch Mitbewerber.

OLG (Higher Regional Court (Germany)) Frankfurt · Order · 14/08/2025 · 6 W 108/25

E-Commerce
Wettbewerbsrecht
Haftungsfalle Amazon-Algorithmus: Händler haften für fremde Bildänderungen (OLG (Higher Regional Court (Germany)) Frankfurt)

Facts: Zwei konkurrierende Anbieter für Druckerzubehör stritten vor dem Landgericht Hanau und in zweiter Instanz vor dem Oberlandesgericht Frankfurt am Main. Die Antragsgegnerin vertrieb auf der Plattform Amazon unverpackte Druckerkartuschen. Sie hängte sich an ein Angebot an, welches im Nachgang durch den Amazon-Algorithmus automatisiert mit Bildern einer Originalverpackung versehen wurde. Das Landgericht Hanau untersagte der Händlerin bereits zuvor per einstweiliger Verfügung eine solche irreführende Darstellung. Die Händlerin wehrte sich gegen das geforderte Ordnungsgeld mit dem Argument, sie lud das Bild der Originalverpackung nicht selbst hoch, sondern das System tauschte dieses eigenmächtig aus.

Key provisions:

  • § 890 Abs. 1 ZPO

Decision: Das OLG (Higher Regional Court (Germany)) Frankfurt am Main gab dem Ordnungsmittelantrag statt und verhängte ein Ordnungsgeld in Höhe von 500 Euro. Das Gericht urteilte, dass die Händlerin sich nicht entlasten konnte, indem sie die Verantwortung auf den Algorithmus schob. Da branchenweit bekannt war, dass die Verkaufsplattform Angebote aus den Bildern verschiedener Händler automatisiert zusammensetzte, traf die Händlerin eine aktive Prüfpflicht. Sie handelte schuldhaft, da sie eine regelmäßige Kontrolle ihres Angebots unterließ.

Conclusion & practical takeaway: Wer auf Marktplätzen verkauft, darf sich nicht im rechtlichen Blindflug auf die Technik verlassen. E-Commerce-Unternehmen und Inhouse-Juristen müssen sicherstellen, dass Listings kontinuierlich überwacht werden. Verändern Algorithmen oder Mitbewerber ein Angebot so, dass es irreführend wird oder gegen gerichtliche Verbote verstößt, haftet der Inhaber des Verkäuferkontos uneingeschränkt. Es empfiehlt sich zwingend der Einsatz von Monitoring-Tools oder engmaschige manuelle Kontrollen, um veränderte ASINs rechtzeitig zu erkennen und notfalls sofort zu löschen.

OLG (Higher Regional Court (Germany)) Frankfurt · Order · 18/03/2021 · 6 W 8/18

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Dr. Valentin Zipfel

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