フランクフルト・アム・マインのIT法とデジタルビジネス領域

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フランクフルト・アム・マインおよび周辺の最新判例(2026年時点)

以下の判例要約はドイツ語の原文です。いずれもドイツの裁判所・当局の決定に関するものです。略称の例:BGH=ドイツ連邦最高裁判所、BPatG=ドイツ連邦特許裁判所、DPMA=ドイツ特許商標庁、LG=地方裁判所、OLG=高等地方裁判所、AG=初級裁判所。見出しと引用行では可能な限り正式名称を併記しています。

RDG
Vergaberecht
Unzulässige Rechtsberatung durch IT-Projektmanager bei Software-Ausschreibungen (LG (ドイツ地方裁判所) Gießen)

事案: Eine auf Vergaberecht spezialisierte Anwaltskanzlei ging gegen einen Landkreis aus dem Bezirk Gießen vor. Der Landkreis schrieb die externe Projektleitung für die Beschaffung und Implementierung eines CAFM-Systems (Software für Liegenschaftsverwaltung) aus. Die Ausschreibung forderte vom Auftragnehmer unter anderem die Erstellung von Vertragsentwürfen sowie die Sicherstellung eines rechtskonformen Vergabeverfahrens, richtete sich aber an klassische IT- und Managementberater ohne anwaltliche Zulassung.

主要な規範:

  • § 2 Abs. 1 RDG
  • § 3 RDG
  • § 5 RDG
  • § 3a UWG

判断: Das Gericht untersagte die Ausschreibung in der gewählten Form. Es stellte fest, dass die Erstellung rechtssicherer Vertragsentwürfe und Bewertungskriterien zwingend eine juristische Einzelfallprüfung erforderte und somit eine erlaubnispflichtige Rechtsdienstleistung darstellte. Da die rechtliche Verfahrenssicherung den Schwerpunkt der abgefragten Leistung bildete, griff auch die gesetzliche Ausnahme für bloße Nebenleistungen nicht. Indem der öffentliche Auftraggeber Nicht-Juristen zur Übernahme dieser Aufgaben aufforderte, förderte er fremde Rechtsbrüche und beging einen eigenen unlauteren Wettbewerbsverstoß.

結論と実務上の示唆: Das Urteil erwies sich für IT-Dienstleister als rechtliches Minenfeld bei der Begleitung von Beschaffungsprojekten. Für Unternehmen der Digitalwirtschaft bedeutete dies, dass sie Beratungs- und Management-Mandate streng auf technische und organisatorische Aspekte beschränken mussten. IT-Consultants durften keine Aufgaben übernehmen, die juristische Bewertungen erforderten, wie etwa die Ausgestaltung von SaaS-Verträgen oder die verbindliche Beantwortung vergaberechtlicher Bieterfragen. Inhouse-Juristen und Geschäftsführer waren gut beraten, Leistungsbeschreibungen im Projektgeschäft trennscharf zu formulieren und für rechtliche Leistungsbestandteile zwingend eine Kooperation mit zugelassenen Rechtsanwälten einzugehen.

LG (ドイツ地方裁判所) Gießen · 判決 · 2026/1/13 · 6 O 41/25

Cloud-Computing
SaaS
Keine urheberrechtliche Vervielfältigung durch bloße SaaS-Nutzung (OLG (ドイツ高等地方裁判所) Frankfurt)

事案: Die Klägerin bot ein cloudbasiertes Abrechnungssystem für Tankstellen an. Die Beklagte, eine Steuerberatungsgesellschaft mit Sitz in Stadt1, nutzte diese Web-Anwendung über das Internet für ihre Arbeit. Sie berief sich zur Rechtfertigung auf eine alte Lizenz ihrer Schwestergesellschaft aus Stadt3, über deren Wirksamkeit in einem Parallelverfahren am Landgericht Stadt2 gestritten wurde. Die Klägerin sah in dem unautorisierten Web-Zugriff eine illegale Vervielfältigung ihrer Software und klagte auf Unterlassung.

主要な規範:

  • § 69a UrhG
  • § 69c UrhG

判断: Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main wies die Klage ab. Die bloße Nutzung einer webbasierten Software (SaaS) stellte keine zustimmungsbedürftige Vervielfältigung durch den Nutzer dar. Da das Programm serverseitig ablief und die technische Infrastruktur im ausschließlichen Kontrollbereich der Klägerin lag, veranlasste die Beklagte durch den reinen Online-Zugriff keine urheberrechtlich relevante Kopie im Arbeitsspeicher ihres eigenen Rechners. Das Urheberrecht erwies sich bei der Abwehr unerwünschter Zugriffe auf reine Cloud-Dienste somit als stumpfes Schwert.

結論と実務上の示唆: Anbieter von SaaS- und Cloud-Lösungen können unberechtigte Account-Mitnutzungen (z. B. Account-Sharing) in der Regel nicht erfolgreich über das Software-Urheberrecht sanktionieren, da es an einer echten Vervielfältigungshandlung beim Nutzer fehlt. Sichern Sie Ihr digitales Geschäftsmodell daher zwingend auf anderen Wegen ab: Etablieren Sie in Ihren Nutzungsverträgen und AGB strikte Verbote zur Zugangsdatenweitergabe und setzen Sie technische Sperren wie eine Zwei-Faktor-Authentifizierung (2FA) oder Concurrent-Login-Beschränkungen konsequent ein.

OLG (ドイツ高等地方裁判所) Frankfurt · 判決 · 2019/6/19 · 11 U 36/18

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